.
.
5.2. Christl Kirmair sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihr verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung entgegenstehen.
Sie stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechter Dritter durch die Verwendung der von Christl Kirmair
bereitgestellten Materialien entstehen könnten.
5.3. Der Auftraggeber sichert Christl Kirmair zu, dass die von ihm gegebenenfalls bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer
Verwendung entgegenstehen. Er stellt Christl Kirmair von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung
der vom Auftraggeber bereit-gestellten Materialien entstehen könnten.
6. Werbung
Der Auftraggeber und Christl Kirmair sind berechtigt, zu Werbezwecken, insbesondere zur Bewerbung des vereinbarten Trainings, auf ihre Zusammenarbeit im Rahmen des
vereinbarten Trainings hinzuweisen.
7. Honorar und Kostenerstattung
Honorare und Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Grundsätzlich ist der Rechnungsbetrag bei
‘offenen Seminaren’ bis zum Seminarbeginn fällig. Abweichungen können sich aus der jeweiligen Rechnungsstellung ergeben.8. Konkurrenzklausel
Durch den Vertrag mit dem Auftraggeber wird Christl Kirmair nicht daran gehindert, gleichartige Veranstaltungen für eigene Rechnung oder für Rechnung
Dritter durchzuführen.
9. Haftung
Christl Kirmair haftet für Schäden, die durch sie oder durch von ihr beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden.
Eine weitergehende Haftung ist aus geschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.
10. Schlussklauseln
10.1. Christl Kirmair wird die personenbezogenen Daten der Teilnehmer und die wirtschaftlichen Daten des Auftraggebers, die ihm durch die vereinbarte Veranstaltung
bekannt werden, vertraulich und nach den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes behandeln. Das gilt auch nach Beendigung des Auftrages und nach Beendigung der
Zusammenarbeit.
10.2. Beide Seiten sind verpflichtet, nach Beendigung der Zusammenarbeit die personenbezogenen und wirtschaftlichen Daten der anderen Seite unverzüglich zu
löschen,
sobald sie nicht mehr aus steuerlichen oder anderen gesetzlichen Gründen benötigt werden.
10.3. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für
eine Änderung dieser Schriftformklausel.
10.4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
11. Zusätzliche Schlussklausel für Verträge mit ausländischen Auftraggebern
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Trainers.